Allgemeinverfügungen und Richtlinien werden durch die Kammer für einzelne Sachgebiete zur Konkretisierung des Verwaltungsvollzugs erlassen und bezwecken die einheitliche Umsetzung bestimmter Aufgaben.
Allgemeinverfügungen und Richtlinien werden durch die Kammer für einzelne Sachgebiete zur Konkretisierung des Verwaltungsvollzugs erlassen und bezwecken die einheitliche Umsetzung bestimmter Aufgaben.