Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Der Europäische Gerichtshof hat am 19. Oktober 2016 in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale nach einem Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf entschieden, dass die vom deutschen Gesetzgeber vorgenommene Ausdehnung der derzeit in § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) geregelten Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel für ausländische Versandapotheken europarechtswidrig ist.
Diese Entscheidung betrifft zunächst nur ausländische Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden. Das bedeutet, dass sich ausländische Arzneimittel-Versandhändler nicht mehr an die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente halten müssen. Für deutsche Apotheken bleibt die Arzneimittelpreisbindung bestehen.
Der Gesetzgeber wird sich jedoch mit diesem Urteil und seinen Folgen auseinandersetzen müssen, will er das aktuell existierende Arzneimitteldistributionssystem erhalten, welches eine flächendeckende, zeit- und wohnortnahe sowie qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung garantiert. Hierzu wird jedoch einige Zeit erforderlich sein, die möglichen Optionen, die zur Verfügung stehen, zu prüfen.
Die verfasste Apothekerschaft Brandenburgs beschließt auf ihrer Sitzung am 9. November 2016 folgende Resolution.
48 KB | Resolution Versandhandelsverbot |