Landesapothekerkammer
Brandenburg

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Aktualisierung der Dokumente zur Durchführung von Tests auf SARS-CoV-2 in der Apotheke gemäß Coronavirus-Testverordnung (TestV)

Die Aktualisierungen betreffen insbesondere folgende Punkte:

  • Erhebung der Übermittlung des Testergebnisses an die Corona-Warn-App (Kapitel 8.2)
    Es ist in der Einverständniserklärung zu erheben, ob das Testergebnis an die Corona-Warn-App übermittelt werden soll oder nicht. Dies fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung zur Leistungsdokumentation. Daher wurde das Muster für die Einverständniserklärung um die Erhebung der Zustimmung zur Übermittlung des Testergebnisses an die Corona-Warn-App des Getesteten ergänzt. Die Datenschutzinformationen sind entsprechend erweitert worden.
    Wichtig: Die Anbindung der testenden Apotheken an die Corona-Warn-App ist ab dem 01.08.2021 gesetzlich erforderlich, um die Vergütung der Bürgertestung nach § 4a TestV zu erhalten.
  • Präzisierung der Zulässigkeit von Bürgertestungen nach § 4a TestV bei kommerziellen Veranstaltungen (Kapitel 4.5)

Anbindung an die Corona-Warn-App zum 01.08.2021 gemäß § 7 Abs. 9 Coronavirus-Testverordnung (TestV)

Für die kostenfreie Nutzung des Corona-Warn-App-Schnelltestportals muss die Apotheke vorab eine Registrierungsanfrage an registrierung.labore.pandemietest@t-systems.com  senden. Der Prozess der Anbindung benötigt mehrere Tage. Nach Angaben des BMG ist in der Kürze der verbleibenden Zeit eine vollständige Anbindung bis zum 01.08.2021 nicht mehr möglich. Jedoch sollen die Bürgertestungen nach § 4a TestV auch ohne vollständig abgeschlossene Anbindung der Apotheken durchgeführt und vergütet werden, wenn die Apotheke zur Abrechnung die Registrierungsanfrage bzw. die Registrierungseingangsbestätigung von T-Systems mit Datum vor dem 01.08.2021 vorlegen kann. Dementsprechend sollte eine Registrierungsanfrage vor dem 01.08.2021 gestellt werden.


Aktualisierung: Vergleich der COVID-19-Impfstoffe

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

  • Zulassungserweiterung des Impfstoffs Spikevax® der Firma Moderna auf Jugendliche ab 12 Jahren
  • Empfehlungen der STIKO zur Flexibilisierung der Impfabstände und der Kombination von Vaxzevria® mit einem mRNA-Impfstoff zur Grundimmunisierung (heterologes Impfschema)

Modul „Digitales Impfzertifikat“

Derzeit arbeiten der DAV und das BMG gemeinsam mit gematik, IBM und RKI mit Hochdruck daran, eine technische Lösung zu finden, welche die Erstellung von digitalen Impfzertifikaten in Apotheken noch sicherer gestalten wird. Dabei wird unter anderem über eine Anbindung der Zertifikatserstellung an die TI nachgedacht. Über den Fortgang erhalten Sie entsprechende Informationen auf dem jeweiligen Dashboard der Apotheke. Der Zeitpunkt sowie der Ablauf des Neustarts zur Ausstellung digitaler Impfzertifikate werden rechtzeitig bekannt geben.


Die aktuellen Versionen der Dokumente sind jederzeit über die Corona-Seite der ABDA-Homepage (Login mit „abda“ und „apotheke“) abrufbar.


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Am Buchhorst 18
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E-Mail: kammer@lakbb.de

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg
Apotheker Jens Dobbert

Die Landesapothekerkammer unterliegt der allgemeinen Körperschaftsaufsicht.

Zuständige Aufsichtsbehörde

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Haus S
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14467 Potsdam
Tel.: 0331 866-5400
Fax: 0331 866-5409

Rechtlich verantwortlich für den Inhalt

Apotheker Jens Dobbert, Präsident

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