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COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2): Mögliches Vorgehen in der Apotheke

Eine verbindliche Anweisung, wie mit Patienten zu verfahren ist, die im Verdacht stehen, sich mit dem neuen Coronavirus infiziert zu haben, gibt es nicht. Mit Patienten, welche sich bei der 116 117 deswegen melden, wird zunächst einmal geklärt, ob es sich um einen begründeten Verdacht handelt, ggf. wird eine Abklärung/Behandlung veranlasst. Dabei wird nach Dringlichkeit, Schwere der Erkrankung und nach den Vorgaben der Gesundheitsämter und des RKI verfahren.

Bei allen Vorsichtsmaßnahmen und auch angesichts der von offiziellen Stellen verbreiteten Informationen wird nicht auszuschließen sein, dass Ihre Apotheke und Ihre Mitarbeiter Kontakt mit Patienten haben, die möglicherweise mit COVID-19 infiziert sind.

In der Anlage erhalten Sie die Vorlage für einen Aushang an der Tür Ihrer Apotheke (im Word-und als pdf-Format). Dieser Aushang hat in erster Linie die Aufgabe, Ihre Patienten und Kunden zu sensibilisieren. Ein wesentlicher Punkt ist dabei, die richtige Balance zu finden, um die bereits vorhandene – in vielen Fällen grundlose – Aufgeregtheit in der Bevölkerung nicht noch weiter zu erhöhen, gleichzeitig aber, die Mitarbeiter der Apotheke vor einer Infektion zu schützen. Dies ist in der jetzigen Situation das Wichtigste, denn natürlich braucht eine funktionierende Gesundheitsversorgung betriebsbereite Apotheken.
Verstehen Sie die Aushangvorlage bitte als Empfehlung. Diese können Sie verändern und entsprechend Ihren eigenen Vorstellungen und den Gegebenheiten vor Ort anpassen.

Sollte sich ein Patient bei Ihnen melden, der sich selbst als „Verdachtsfall" einschätzt, ist es wichtig, grundlegende Hygieneregeln zu beachten. Dazu gehört erstens, den Patienten weitgehend in eine Position zu bringen, in der er andere nicht gefährdet, d.h. ihn, wenn möglich, mit Mundschutz und gegebenenfalls Handschuhen zu versehen. Vielleicht haben Sie einen separaten Kassenplatz, den Sie für diese Fälle vorrangig nutzen und bei dem Sie sicherstellen können, dass andere Patienten ihm nicht zu nahekommen („erweiterte Diskretionszone").

Zweitens ist es wichtig, den bedienenden Mitarbeiter so gut wie möglich vor einer Infektion zu schützen. Problemlos möglich wäre ein telefonischer Kontakt. Im Zeitalter von Flatrates können Sie den Patienten in einem solchen Fall auch bitten, über das Handy Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, auch wenn er bereits vor der Apotheke steht.

Kontakt zu Betroffenen: Halten Sie telefonisch Kontakt. Patienten benötigen ihre Dauer­medikation, beispielsweise fiebersenkende Arzneimittel sowie ggf. Fieberthermometer.

Lieferung: Da Quarantäne hier bedeutet, dass man als Betroffener das Haus nicht verlassen darf, ist es nötig, den Patienten zu beliefern. Dies setzt eine konkrete Absprache voraus, am besten mit genauer Uhrzeit. Lassen Sie sich auch eine Telefonnummer geben, damit man gegebenenfalls im Haus bzw. in der Wohnung anrufen kann, wenn man davorsteht. Besprechen Sie eine kontaktlose Übergabe inkl. des Finanziellen, damit ein Abstand zwischen Apothekenmitarbeiter und Betroffenem von mehr als zwei Metern gewährleistet bleibt. Die Beratung zu den Arzneimitteln erfolgt ausnahmsweise telefonisch. Am Ende des Lieferprozesses stehen das gründliche Händewaschen sowie die Desinfektion.

Die derzeitige Lage ist zweifellos angespannt. Daher ist es umso wichtiger, dass Ihre Apotheke den Patienten das Gefühl vermittelt, dass Sie der Situation gewachsen sind und das Wohl der Patienten immer das Wichtigste bleibt.




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