Landesapothekerkammer
Brandenburg

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„Passierschein“ für betriebsnotwendiges Personal im Fall einer Ausgangssperre

Für den Fall einer Ausgangsperre finden Sie anbei eine Vorlage für einen "Passierschein", mit der Sie für Ihre Mitarbeiter bescheinigen können, dass die betreffende Person zum betriebsnotwendigen Personal gehört, welches die Apotheke erreichen muss.

Bitte stellen Sie Ihrem Personal die Bescheinigung unverzüglich aus und weisen Sie die Betreffenden darauf hin, dass sie die Bescheinigung und einen amtlichen Lichtbildausweis stets bei sich führen sollen.


"Passierschein-Vorlage"

Passierschein-Vorlage.pdf

„Dürfen auch FFP-Masken ohne CE-Kennzeichnung verwendet und in Verkehr gebracht werden?

Masken, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig wären, können derzeit auch in Deutschland als verkehrsfähig angesehen werden, auch wenn diese keine CE-Kennzeichnung tragen, ihnen kein Konformitätsnachweis oder eine deutsche Betriebsanleitung beiliegt, wenn sichergestellt werden kann, dass diese Produkte nur von medizinischen und pflegerischen Fachkräften für die Dauer der derzeitigen Gesundheitsbedrohung durch die Corona-Pandemie verwendet werden. …“ [Quelle]
Kennzeichnung von Masken aus USA, Kanada, Australien/Neuseeland, Japan (PDF, 687 KB)

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg informiert aus dem Bereich Arbeitsschutz:
„... Informationen zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von filtrierenden Halb-masken/Atemschutzmasken und weiterer persönlicher Schutzausrüstung sind auf einer Informationsseite der BAuA abrufbar. Diese enthält auch Hinweise zur Notwendigkeit, Schonung und Aufbereitung von Masken.“



Impressum:

Landesapothekerkammer Brandenburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Am Buchhorst 18
14478 Potsdam
Tel.: 0331 88866-0
Fax: 0331 88866-20
E-Mail: kammer@lakbb.de

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg
Apotheker Jens Dobbert

Die Landesapothekerkammer unterliegt der allgemeinen Körperschaftsaufsicht.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Haus S
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331 866-5400
Fax: 0331 866-5409

Rechtlich verantwortlich für den Inhalt

Apotheker Jens Dobbert, Präsident

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