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Die Veröffentlichung von Stellengesuchen ist für pharmazeutische Tätigkeiten, nichtpharmazeutische Tätigkeiten lediglich in Apotheken und Ausbildungsplätze zum PKA/PTA und Apotheker zulässig.

Das Angebot freier Stellen und Ausbildungsplätze ist ohne vorherige Zustimmung durch die Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Brandenburg nur durch Kammerangehörige der Landesapothekerkammer Brandenburg zulässig.

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Nähere Auskünfte zu den Stellengesuchen/Stellenangeboten und eine erforderliche Zustimmung zur Veröffentlichung werden in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Brandenburg, Tel.Nr.: 0331/888 66-0, erteilt.

© LAK Brandenburg (Datum: 14.07.2011)

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