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Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen - für Veranstalter

Veranstalter bzw. Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen können ihre Angebote im Rahmen des Fortbildungszertifikates akkreditieren lassen. Dies betrifft Fortbildungen der Kategorien 1a (Seminare, Workshops, Praktika, wissenschaftliche Exkursionen), 2 (Kongresse), 3 (Vorträge einschließlich Diskussion) und 7 (Bearbeitung von Lektionen mit Lernerfolgskontrolle).

Zum 1. Januar 2008 wurden die Zuständigkeiten für die Akkreditierung zwischen den Apothekerkammern der Länder und der Bundesapothekerkammer (BAK) wie folgt vereinbart:

  • Ortsgebundene Veranstaltungen im Inland akkreditiert die regional zuständige Apothekerkammer.
  • Fortbildungsmaßnahmen, deren Teilnahme ortsunabhängig ist, akkreditiert die Bundesapothekerkammer. Hierzu zählen insbesondere: Fortbildungen in Printmedien, auf elektronischen Datenträgern und im Internet (sog. E-Learning) sowie Online-Vorträge und -Seminare.
  • Akkreditierungsanträge für Präsenzveranstaltungen im Ausland richten Sie bitte ebenfalls an die Bundesapothekerkammer.

Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien der Landesapothekerkammer Brandenburg zum Erwerb eines Fortbildungszertifikates und der Qualitätskriterien  für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer (ehemals Leitsätze zur apothekerlichen Fortbildung – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer).

 

Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen

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Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach Fortbildungspunkten
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