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Alle Jahre wieder – Checklisten für ein erfolgreiches Schülerpraktikum

Die Arbeitswelt – völliges Neuland für die Schüler und dennoch müssen sie herangeführt werden, das ist der Sinn eines Schülerpraktikums. Erste Erfahrungen in praktischer und vor allem sozialer Hinsicht in der Berufswelt sollen das im WAT (Wirtschaft/Arbeit/Technik) - Unterricht Erlernte ergänzen.

Ein Praktikum ist die beste Möglichkeit zu erleben, wie ein Team funktioniert und wie die berufliche und menschliche Atmosphäre den Arbeitsplatz beeinflussen.

Vielleicht ist das nicht nur ein Schlüsselerlebnis für den Praktikanten?! Damit ein Praktikum wertvoll für alle Seiten wird, bedarf es einer guten Vor- und auch Nachbereitung.

Im Folgenden haben wir einige wichtige Informationen, Tipps und Hinweise zusammengestellt, ebenso einige Materialien zum Download.

Ein Schülerpraktikant muss betreut werden und das muss gut organisiert werden und bedeutet erst einmal Arbeit. Das ist jedoch auch Ihre Chance sich als Arbeitgeber zu präsentieren und Einblicke in Ihren Beruf zu geben.
Machen Sie den Jugendlichen Lust auf die Arbeitswelt Apotheke.

75 % der Ausbildungsbetriebe gewinnen Ihre Auszubildenden über Praktika! (Quelle: Statista)
Aber Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Es gibt vier Arten von Praktika, die sich nach Dauer, Rahmenbedingungen und Ablauf unterscheiden.

 

Art des Praktikums Dauer Zielgruppe Informationen
Berufsorientierendes Schülerpraktikum 2-3 Wochen Schüler aller Schulformen  
  • Pflichtpraktikum
 
  • Übertragung einfacher, aber typischer, dem Berufsfeld entsprechender Aufgaben
 
Regelmäßige Praxistage einzelne Tage über das gesamte Schuljahr verteilt Schüler hauptsächlich Sonder- oder Förderschulen  
  • Pflichtpraktikum
 
  • durch praktisches Lernen für die Arbeitswelt motivieren
 
Freiwilliges (Ferien-)Praktikum individuelle Vereinbarung Schüler aller Schulformen  
  • Eigenorganisation des Schülers
 
  • unverbindlich in einen Beruf reinschnuppern
 

Fachpraktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife (als Teil der 2jährigen vollzeitschulischen Ausbildung)

 

alternative Wege (800h Praktikum) zum Erwerb des sog. Fachabiturs

mehrere Tage pro Woche oder als mehrmonatiges Blockpraktikum Schüler von Berufsfachschulen oder Fachoberschulen (Fachabiturienten)  
  • Pflichtpraktikum
 
  • Tätigkeitsfelder richten sich nach der Fachrichtung und sind im Ausbildungsplan der Schule vorgeschrieben
  • die Apotheke kann hier nur die Vorgaben für den Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung erfüllen nicht jedoch für den Bereich Technik
 
  • theoretische Inhalte werden durch praktische Arbeitserfahrungen ergänzt
 

 

Häufig handelt es sich aber um ein berufsorientierendes Schülerpraktikum, das oft abgelehnt wird, weil man befürchtet, keine Zeit oder sinnvolle Aufgaben für den Praktikanten zu haben aber muss das sein? Wir haben ein paar Hilfestellungen vorbereitet, die Sie dazu bewegen sollen, dem Jugendlichen doch eine Chance zu geben. Denn eine gute Vorarbeit ist alles!

 

Leitfaden für Schülerpraktikanten

Leitfaden für Schülerpraktikanten

 

Weitere und ausführlichere Anregungen finden Sie in der Broschüre „Checklisten für ein erfolgreiches Schülerbetriebspraktikum“, herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit und dem Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland. Zu finden beispielsweise unter folgendem Link zum Download:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/checkliste-schuelerpraktikum_ba018174.pdf

 

Welche gesetzlichen Grundlagen müssen wann und wie beachtet werden?

Alle individuellen Absprachen und Vereinbarungen müssen sich innerhalb gesetzlicher Vorgaben bewegen. Nur welche?

1. Versicherungsschutz

Im Rahmen des Schülerbetriebspraktikums besteht der während des Schulbesuchs geltende gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) sowie Haftpflichtversicherungsschutz. Für ausführliche Informationen wenden Sie sich an die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.

2. Arbeitszeiten

Hier regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz differenziert nach dem Alter des Schülers die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Bei volljährigen Schülerpraktikanten sind nähere Einzelheiten im Arbeitszeitgesetz zu finden.

3. Sozialversicherungen

In der Regel wird keine Vergütung gezahlt, auch der gesetzliche Mindestlohn würde nicht gelten. Sofern keine Vergütung gezahlt wird sind auch keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

4. Urlaub

Da das Schülerpraktikum nicht auf der Grundlage eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses basiert, ist kein Urlaub zu gewähren. Hier gilt demzufolge das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht.

5. Arbeitsschutz

Belehrungen über Unfallverhütungsvorschriften und ggf. Gefahrstoffverordnungen sind durchzuführen und vom Praktikanten zu quittieren. Zusätzlich gilt auch hier das Jugendarbeitsschutzgesetz.

 

 

 

Der Leitfaden für Unternehmen mit dem Titel „Schülerpraktikum“ des DIHK gibt weitere und konkrete Quellen für die rechtlichen Grundlagen an. Diesen finden Sie ebenfalls zum Download unter:
https://www.dihk.de/resource/blob/7770/543d37d99740cf3d5c83ef349a8b2120/leitfaden-schuelerpraktikum-data.pdf

 

 

 

 

 

 

Ergänzende Antworten hinsichtlich des Versicherungsschutzes werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beantwortet. Auch hier finden Sie die entsprechende Leitlinie „Bildungsmaßnahmen“ unter: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2935

 

 

Wir hoffen, Ihnen die Vorbereitung ein wenig erleichtert zu haben und Sie starten nun gemeinsam mit Ihrem Team gut organisiert in das nächste Schülerpraktikum!

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