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Reglementierter Beruf – Pharmazeutisch-technische Assistenten

Seit dem 01. April 2012 haben Sie mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer in Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf. Dies ist für Sie vor allem dann wichtig, wenn Sie einen reglementierten Beruf in Deutschland ausüben wollen.

Reglementiert bedeutet, dass Sie diesen Beruf ohne ein staatliches Zulassungsverfahren oder eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation nicht ausüben können. Ihre Staats­angehörigkeit ist für das Verfahren nicht entscheidend.

Für Mitgliedsstaaten des EWR gilt eine automatische Gleichwertigkeit.


Zuständige Stelle für die Antragstellung

Wenn Sie in Deutschland in Ihrem Gesundheitsfachberuf ohne Einschränkung tätig sein wollen, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf auszuüben.

Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland eine staatliche Erlaubnis beantragen. Im Rahmen des Verfahrens überprüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss. Die Erlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.

 

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Abteilung Gesundheit

Dezernatakademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe (G1)

Großbeerenstr. 181-183

14482 Potsdam

 

Servicetelefon:

Dienstag 9:00 Uhr - 10:30 Uhr

Donnerstag 13:00 - 14: 30 Uhr

 

Telefon +49 331 8683-793

           +49 331 8683-796

E-Mail: GFB@lavg.brandenburg.de

 

Persönlich:

Nur nach vorheriger Vereinbarung.

 

Alle Infos finden Sie auch direkt auf der Website des LAVG.

 

 

 

 

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