Nicht reglementierter Beruf – Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
In den nicht reglementierten Berufen benötigen Sie keine formelle Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses, um arbeiten zu dürfen oder sich auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben. Eine Bewertung Ihrer Ausbildung kann trotzdem sinnvoll sein, damit der Arbeitgeber Ihre Qualifikation besser einschätzen kann.
Wie lange dauert das Verfahren?
- Wenn alle Unterlagen vollständig sind, soll das Verfahren in der Regel nicht länger als drei Monate dauern.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Identitätsnachweis/Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über den im Ausland erworbenen Ausbildungsabschluss
- Nachweis über Berufserfahrung und Weiterbildungen
- Tabellarische Übersicht über Ausbildung und Berufstätigkeit
Wichtig: Alle Unterlagen sind beglaubigt und in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung von einem öffentlich bestellten Übersetzer oder Dolmetscher vorzulegen. Die Vorlage von Ausbildungsinhalten und –dauer verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich
Zuständige Stelle für die Antragstellung
In den nicht reglementierten Berufen benötigen Sie keine formelle Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses, um arbeiten zu dürfen oder sich auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben. Eine Bewertung Ihrer Ausbildung kann trotzdem sinnvoll sein, damit der Arbeitgeber Ihre Qualifikation besser einschätzen kann.
Landesapothekerkammer Brandenburg
Am Buchhorst 18
14478 Potsdam
Telefon: 0331/88866-0
Fax: 0331/88866-20
E-Mail: kammer@lakbb.de
Anmeldung zur Einstiegsberatung | |
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Checkliste für Antragsteller | |
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung | |
Hinweis zum Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung |