Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Sie haben einen ausländischen Bildungsabschluss?
Seit dem 01. April 2012 haben Sie mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer in Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf.
In den folgenden Rubriken erfahren Sie, wie Sie Ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss für die Berufe im Bereich Arbeitsplatz Apotheke und Pharmazie in Deutschland anerkennen lassen können.
Wir leiten Sie zu der für Ihr Anliegen zuständigen Stelle und liefern wichtige Tipps und Unterlagen für Ihr Anerkennungsverfahren.
Weitere Information zur Einstufung Ihrer Qualifikation erhalten Sie unter folgenden Portalen:
Diese Seiten liegen nicht in der Verantwortung der Landesapothekerkammer Brandenburg, es wird ein neues Fenster geöffnet.
Weitere Informationen | Links |
Portal für Anerkennungssuchende | |
Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen | |
Informationen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung | |
Informationen zu staatlich anerkannten Aus-und Weiterbildungsberufen in Deutschland | |
Informationen zu ausländischen Berufsbildungssystemen und Berufsabschlüssen | |
Informationen zum ausländischen Bildungswesen | |
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Qualifizierung |
351 KB | Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen |